Beschlussvorlage - Se/BV/FA-16/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-16/050

 

 

Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die Annahme von Spenden wie folgt:

 

 

Spende von

Betrag (€)

Zweck

Gut Recknitztal GmbH

Aldrup 3

27793 Wildeshausen

1.500,00

Zuschuss für Ausbau Kindertagespflege-

stelle in Semlow

Jagdgenossenschaft Semlow

Zur Hölle 1

18334 Semlow

500,00

Zuschuss für Kindertagespflegestelle

in Semlow

Mecklenburgische Versicherung

GV Thomas Köhler

Südlicher Rosengarten 10

18311 Ribnitz-Damgarten

406,00

 

Zuschuss für Spielplatz und Bushaltestelle

Mecklenburgische Versicherung

Bezirksdirektion Rostock

Am Strande 3 a

183055 Rostock

250,00

 

Zuschuss für Spielplatz und Bushaltestelle

Schaf- und Ziegenhof

Chausseestraße 3-5

18334 Semlow

100,00

Zuschuss für Spielplatz und Bushaltestelle

 

Die Spenden werden zur Verwendung entsprechend dem Spendenzweck freigegeben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde Semlow zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V (hier: Entwicklung des kulturellen Lebens in der Gemeinde) beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist, in öffentlicher Sitzung.

Darüber hinaus ist jährlich ein Bericht über die Spender, die Höhe der Zuwendung und die Zuwendungszwecke zu erstellen. Dieser ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtbehörde zu übersenden.

Die eingegangenen Spenden wurden bereits teilweise entsprechend dem Verwendungszweck eingesetzt.

 

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