Beschlussvorlage - Se/BV/HA-16/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Se/BV/HA-16/052

 

10. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände

 

Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, des  § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) Mecklenburg-Vorpommern sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Semlow vom ………………. folgende 10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände erlassen:

 

Artikel I

 

Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

Wasser- und Bodenverband: „Recknitz-Boddenkette“

Hebesatz:  2,24 €/ha für Schöpfwerke

 

Wasser- und Bodenverband: „Trebel“

Faktor:   1,20

 

Artikel II

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Semlow, …………………

 

 

Andrea  Eichler

Bürgermeisterin

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Die 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände ist notwendig, weil:

 

formelle Begründung

 

Der Wasser- und Bodenverband „Recknitz-Boddenkette“ hat mit der Haushaltssatzung 2016 des Verbandes einen neuen Hebesatz für Schöpfwerke beschlossen.

            Beim Wasser- und Bodenverband „Trebel“ hat sich der Allgemeine Faktor entsprechend Beitragsbescheid 2016 vom 14.06.2016 durch minimale Grenzverschiebungen zwischen den Wasser- und Bodenverbänden (keine Teilung von Flurstücken mehr) geändert.

 

In § 3 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Semlow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände ist festgelegt,  dass die Gebühr nach den Festlegungen der Verbandssatzungen  und der Haushaltssatzungen der Wasser- und Bodenverbände ermittelt wird.  Somit muss die Satzung der Gemeinde entweder rückwirkend auf den 01.01.2016 oder ab dem 01.01.2017 geändert werden.

 

Bei einer Änderung ab 2016 würden ca. 1/3 der Grundstückseigentümer in 2016 noch Änderungsbescheide erhalten, die minimale Abweichungen (teilweise Cent Differenzen) enthalten. Bei einer Änderung ab 2017 würden die neuen Veranlagungen in die Jahresanfangsbescheide eingepflegt.

 

sachliche Begründung

 

1. Mit der Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz- Boddenkette wird  im Beitragsbescheid  vom 21.06.2016 für das Jahr 2016 ein Hebesatz für Schöpfwerke von 2,24 €/ha (vorher 3,73 €/ha) ausgewiesen. Insgesamt ergibt sich gegenüber 2015  eine Beitragsminderung von 371,71 €.

 

2. Die Änderungen der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ führen zur Veränderung des gemeindespezifischen Faktors auf 1,20 (vorher 1,22) Insgesamt ergibt sich gegenüber 2015 eine Beitragsminderung von 97,90  €.

 

 

Anlage:

Gegenüberstellung Beiträge 2015 und 2016

Beispielrechnungen Beitragsbücher

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Anlagen

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