Beschlussvorlage - Se/BV/OA-16/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebssatzung der Gemeinde Semlow für den "Eigenbetrieb Abwasser Semlow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnungsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Burkhard Schade
- Verantwortlicher:
- Herr Schade
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Semlow
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Entscheidung
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24.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. Se/BV/OA-16/057
Betriebssatzung
der Gemeinde Semlow für den „Eigenbetrieb Abwasser Semlow“
Auf der Grundlage der §§ 5 und 68 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. V. m. der Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am …………….. folgende Betriebssatzung erlassen.
§ 1
Name und Rechtsstellung des Eigenbetriebes
(1) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Eigenbetrieb Abwasser Semlow“.
(2) Der Eigenbetrieb wird als Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1 der EigVO als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt.
Er ist Sondervermögen der Gemeinde im Sinne des § 64 der Kommunalverfassung und führt nach Maßgabe dieser Verordnung eine Sonderrechnung.
§ 2
Gegenstand des Eigenbetriebes
(1) Gegenstand des Betriebes einschl. etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Semlow. Hierzu ist das auf Grundstücken des Gemeindegebietes anfallende Abwasser entsprechend der Abwassersatzung der Gemeinde Semlow zu sammeln, zu reinigen und zu beseitigen. Ferner sind die bestehenden öffentlichen Einrichtungen zur Schmutzwasserbeseitigung zu unterhalten und zu erweitern.
(2) Der Betrieb ist weiterhin berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die der ordnungsgemäßen Behandlung von Abwasser dienen und somit den Betriebszweck fördern und erfüllen.
§ 3
Stammkapital
Von der Festsetzung eines Stammkapitals wird abgesehen.
§ 4
Leitung des Betriebes
Die Leitung des Betriebes obliegt dem jeweiligen Bürgermeister der Gemeinde als Betriebsleiter.
Stellvertreter sind der jeweilige 1. und 2. Stellvertreter des Bürgermeisters der Gemeinde.
Einer besonderen Bestellung durch die Gemeindevertretung bedarf es nicht.
§ 5
Aufgaben der Betriebsleitung
(1) Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb und ist für seine wirtschaftliche Führung verantwortlich. Ihr obliegt die laufende Betriebsführung, insbesondere Entscheidungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung, Entscheidungen, die den laufenden Geschäftsbetrieb aufrechterhalten sowie gesetzlich oder tariflich gebundene Entscheidungen und die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses, sowie die Entscheidung von Angelegenheiten, die die Gemeindevertretung durch Betriebssatzung auf die Betriebsleitung übertragen hat.
(2) Die Betriebsleitung führt die Beschlüsse der Gemeindevertretung, ihrer Ausschüsse und die Entscheidungen des Bürgermeisters in Angelegenheiten des Eigenbetriebes aus.
(3) Die Betriebsleitung entscheidet darüber hinaus in allen Angelegenheiten, die ihr durch die Gemeindevertretung übertragen worden sind.
(4) Die technische und kaufmännische Leitung sowie die Durchführung von Investitionen des kommunalen Unternehmens wird für Rechnung und im Namen der Gemeinde einem Dritten im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages übertragen.
(5) Der Eigenbetrieb beschäftigt kein eigenes Personal.
§ 6
Vertretung des Eigenbetriebes
(1) Im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnis vertritt die Betriebsleitung vorbehaltlich des Absatzes 2 die Gemeinde in Angelegenheiten des Eigenbetriebes nach Maßgabe dieser Satzung.
(2) Erklärungen des Eigenbetriebes, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll oder ein Bevollmächtigter bestellt wird, bedürfen der Schriftform. Sie sind vom Bürgermeister und der Betriebsleitung handschriftlich zu unterzeichnen und mit einem Dienstsiegel zu versehen.
Die Vertretungsberechtigten unterzeichnen unter dem Namen des Eigenbetriebes.
§ 7
Berichtspflichten
(1) Im Betriebsführungsvertrag ist zu vereinbaren, dass der Betriebsführer den Bürgermeister und die Gemeindevertretung über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig zu unterrichten und auf Verlangen Auskunft zu erteilen hat, insbesondere wenn sich das Jahresergebnis gegenüber dem Erfolgsplan verschlechtert, die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigen kann oder wenn sich eine Gefährdung der Liquidität des Eigenbetriebes abzeichnet.
(2) Der Betriebsführer hat den Bürgermeister und die Gemeindevertretung halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, die Abwicklung des Vermögensplanes sowie über die Entwicklung der Liquidität schriftlich zu unterrichten. Daneben hat der Betriebsführer dem Bürgermeister auf Verlangen alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte sowie Zwischenberichte auch in kürzeren zeitlichen Abständen zu erteilen.
§ 8
Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan, Jahresabschluss
(1) Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der Betriebsführer hat den aufzustellenden Wirtschaftsplan nebst Anlagen vor Beginn eines jeden Jahres dem Bürgermeister und der Gemeindevertretung zur Einarbeitung in die Haushaltsplanung vorzulegen.
(3) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres vom Betriebsführer aufzustellen, zu unterschreiben und nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung gemäß KPG über den Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister leitet den Jahresabschluss und den Lagebericht an die Gemeindevertretung zur Feststellung des Jahresabschlusses weiter.
§ 9
Sprachformen
Soweit in dieser Satzung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten die Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen Sprachform.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Semlow für den „Eigenbetrieb Abwasser Semlow“ vom 22. Februar 2006 außer Kraft.
Semlow, …………………
Andrea Eichler
Bürgermeisterin
