Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/302
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 68 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Windpark Borg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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07.09.2016
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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21.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/302
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 68 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Windpark Borg“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der Aufstellungsbeschluss Nr. HA 98/1-(04-09)/2/12-(09-14) über den Bebauungsplan Nr. 68 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Windpark Borg“ vom 3. Juni 2009/9. September 2009 wird aufgehoben.
- Das vom Beschluss betroffene Gebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Klockenhäger Straße
- im Westen durch die Straße „Wildrosenweg“
- im Osten durch das Gewerbegebiet West I
- im Süden durch die Bundesstraße B 105
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern ist seit dem 20. September 2010 rechtsverbindlich. Dabei ist das Eignungsgebiet Windenergieanlagen Borg nicht mehr enthalten. Entsprechend ist die bisherige Ausweisung im Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten - Sonderbaufläche „Windpark Borg“ - geändert worden (I. Änderung der 2. Neuaufstellung des Flächen-nutzungsplanes). In der mit Ablauf des 21. Dezember 2015 wirksamen Flächennutzungsplanänderung ist der betreffende Bereich als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt.
Das Planziel aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 68 „planerische Untersetzung des im rechtskräftigen Regionalen Raumordnungsprogramm Vorpommern ausgewiesenen Eignungsraumes für die Errichtung von Windkraftanlagen zwischen Borg und Ribnitz“ hat somit keine Grundlage mehr. Der Aufstellungsbeschluss kann aufgehoben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146 kB
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