Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/277

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 90 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wochenendhausgebiet Pütnitz“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für das Flurstück 146/6 tlw. der Flur 2 Gemarkung Pütnitz wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch die „Pütnitzer Straße“
  • im Westen durch das Wohngrundstück „Pütnitzer Straße 7“ sowie Grünflächen
  • im Süden durch den Boddenwanderweg
  • im Osten durch Unland (Schilfflächen) in Übergang zum „Templer Bach“

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 90 umfasst einen Teilbereich des rechtswirksamen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26, „Festplatz Wochenendhausgebiet Pütnitz“ (Flurstück 146/6 tlw. der Flur 2 Gemarkung Pütnitz).

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wochenendhäusern und einer Halle zur Unterstellung von Booten
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Investor für den Bebauungsplan ist der

 

Verein der Wochenendgärtner Recknitz e. V.

Pütnitzer Straße 2 a

18311 Ribnitz-Damgarten

 

  1. Zwischen dem Investor und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Investor.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Stadt liegt ein Antrag des Vereins der „Wochenendgärtner Recknitz e. V.“ auf Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für die Vereinsanlage vor.

 

Anlass für die Planung ist die Praxis des Landkreises Vorpommern-Rügen, in der gesamten Anlage aufgrund der Außenbereichslage keine Baugenehmigungen für nichtprivilegierte Vorhaben mehr zu erteilen. Nur ein Bebauungsplan kann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Baugenehmigungen in der Vereinsanlage - auch An- und Umbauten an den Wochenendhäusern - schaffen.

 

 

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Anlagen

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