Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/270

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die II. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet "Siedlung Damgarten", im Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen der II. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten einschließlich der Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20. Juni 2016 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
  2. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zu benachrichtigen.
  4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Planungsziel der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein weiteres Wohnheim des CJD im Bereich des ehemaligen Sportplatzes an der Buswendestelle Siedlung Damgarten. Zuvor wies der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 11 hier Bauflächen für 2 Doppelhäuser aus. Die IV. Änderung beinhaltete Änderungen im Maß der baulichen Nutzung sowie in den gestalterischen Festsetzungen. Da diese Planung seitens des CJD nicht weiter verfolgt wurde, erfolgte im Rahmen der I. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 die Schaffung von Baurecht für 3 Einzelhäuser mit Grundstücksgrößen von bis zu 1.800 m².

 

 

 

 

Es hat sich gezeigt, dass diese Grundstücksgrößen nicht zu veräußern sind. Ortsübliche Grundstücks-größen liegen bei 600 bis 1.000 m². Über eine II. Änderung der IV. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB soll nunmehr Baurecht für bis zu 6 Einzelhäuser geschaffen werden, wobei die Parzellen dann Größen von 650 bis 1.000 m² aufweisen. Die gestalterischen Festsetzungen sichern die Anpassung an die örtliche Siedlungsstruktur.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 27.04.2016

 

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Anlagen

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