Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-16/272
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung eines Vertrages der Stadt Ribnitz-Damgarten mit der Firma Gohs GmbH Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beteiligt:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau Mittermayer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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06.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/272
Genehmigung eines Vertrages der Stadt Ribnitz-Damgarten mit der Firma Gohs GmbH Ribnitz-Damgarten
Die Stadtvertretung genehmigt gemäß § 38 Abs. 6 Satz 6 und 7 KV M-V den Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt und der Firma Gohs GmbH Ribnitz-Damgarten über die Möblierung des Stadtteilzentrums entsprechend des Vergabebeschlusses RDG/VV/BA-16/253 des Hauptausschusses vom 18. Mai 2016.
Sachverhalt
Begründung:
Der Hauptausschuss hat am 18. Mai 2016 folgenden Vergabebeschluss gefasst:
„Vergabebeschluss Nr. RDG/VV/BA-16/253
Der Hauptausschuss beschließt, den Zuschlag für das Los 26 – Möblierung Stadtteilzentrum an die
Fa. Gohs GmbH aus Ribnitz-Damgarten auf das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 191.577,29 € Brutto zu erteilen. Die Vergabeentscheidung der Stadt folgt der Vergabeempfehlung des Planungsbüros.“
Gemäß § 38 Abs. 6 Satz 6 und 7 bedürfen Verträge der Stadt mit Mitgliedern der Stadtvertretung zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Stadtvertretung. Gleiches gilt für Verträge mit juristischen Personen, die durch diese vertreten werden.
Herr Stadtvertreter Gohs ist Prokurist der Firma Gohs GmbH Ribnitz-Damgarten und damit zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Der § 22 Abs. 4 Nr. 1 KV M-V erlaubt, in der Hauptsatzung Wertgrenzen festzulegen, bis zu denen der Hauptausschuss bzw. der Bürgermeister entsprechende Genehmigungen erteilen dürfen. Von dieser Möglichkeit wurde in der Hauptsatzung der Stadt Gebrauch gemacht, allerdings wird die Wertgrenze für den Hauptausschuss (25.000 €) im vorliegenden Fall überschritten.
