Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/279
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 89 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung An der Bäderstraße 16", OT Körkwitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/279
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 89 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohn-bebauung An der Bäderstraße 16", OT Körkwitz
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 65/1, 72/2 und 74/6 der Flur 6 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch das Wohngrundstück „An der Bäderstraße 16 f“
- im Osten durch Erholungsgrundstücke
- im Süden durch Unland (Gehölz- und Schilfflächen) im Übergang zum „Körkwitzer Bach“
- im Westen durch das Wohngrundstück „An der Bäderstraße 16 a“ sowie Verkehrsflächen
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von bis zu 3 Wohn-häusern
- Sicherung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Investor für den Bebauungsplan ist
Herr Thomas Pirwitz
An der Bäderstraße 16
18311 Ribnitz-Damgarten
- Zwischen dem Investor und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Investor.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Begründung
Der Stadt liegt ein Antrag von Herrn Pirwitz auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für sein Grundstück „An der Bäderstraße 16“ vor. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für 3 Wohn-häuser. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als „Wohnbaufläche“ aus. Die Kosten des Verfahrens einschließlich Erschließung werden von Herrn Pirwitz übernommen.
Der Ortsbeirat Körkwitz wurde beteiligt und äußerte sich zur Grundstückssituation. Der Ausschuss für Stadt- und Ortsteilentwicklung, Bau und Wirtschaft hat in seiner Sitzung am 14. April 2016 dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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498,3 kB
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