Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/280

 

Aufstellungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich Neuhof Süd II“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für das Flurstück 71/4 tlw. der Flur 2 Gemarkung Neuhof wird eine Satzung gem. § 34 Abs. 4
    Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden durch das Wohngrundstück „Pappelallee 12 a“
  • im Süden und Westen durch die Pappelallee, das Wohngrundstück „Pappelallee 12 b“ und Wiesenflächen
  • im Osten durch Wiesenflächen

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:

 

  • bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage
  • Bebauung für eine Wohnnutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

4.Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Stadt liegt ein Antrag auf Schaffung von Baurecht für ein Einfamilienhaus auf dem Flurstück 71/4 tlw. mittels einer Innenbereichssatzung vor. Die betreffende Außenbereichsfläche grenzt östlich an die 2012 rechtswirksam gewordene Innenbereichssatzung „Neuhof Süd“ an, auf der zwischenzeitlich
2 Häuser errichtet sind. Der Eigentümer des Flurstückes 71/4 stimmt dem Antrag zu.

 

Der Antragsteller übernimmt die Kosten des Planverfahrens. Des Weiteren ist vor Abschluss des Planverfahrens ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der u. a. die Realisierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen durch die Antragstellerin absichert.

 

 

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Anlagen

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