Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-16/241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-16/241

 

Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanz für das Städtebauliche Sondervermögen Ribnitz zum
1. Januar 2012

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten geprüfte und mit Bestätigungsvermerk vom 13. April 2016 versehene Eröffnungsbilanz für das Städtebauliche Sondervermögen Ribnitz zum Stichtag 1. Januar 2012 fest.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat zum 1. Januar 2012 das doppische Haushalts- und Rechnungswesen eingeführt und damit die Kameralistik abgelöst.

 

Gemäß § 64 Abs. 2 KV M-V sind für städtebauliche Sondervermögen Sonderrechnungen zu führen. Diese haben ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen. Es gilt § 2 KomDoppikEG M-V. Danach ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Sie soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermitteln.

 

Neben den Erläuterungen zu den Posten der Aktiva und Passiva ist die Eröffnungsbilanz um einen Anhang zu ergänzen, dem als Anlagen die Anlagen-, die Forderungs- und die Verbindlichkeiten-übersicht beizufügen sind. Des Weiteren ist als Anlage eine Übersicht der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke beigefügt.

 

Die Bilanzsumme beträgt391.394,16 Euro

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt253.908,00 Euro

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfung gemäß den Vorschriften der §§ 2 bis 11 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen M-V i. V. m.
§ 3 Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

 

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Anlagen

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