Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/230
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Innenstadt Ribnitz, Quartier 13", Büttelstraße/Grüne Straße im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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14.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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27.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/230
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße im Verfahren nach
§ 30 Abs. 3 i. V. m. § 13 a BauGB einschließlich der Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 31. März 2016 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 21 beinhaltet ein wichtiges Quartier der Innenstadt Ribnitz, welches südlich direkt an den Markt und nördlich an die Straße „Am See“ als Übergang zum Hafen grenzt. Es ist eines der beiden Innenstadtquartiere, welche bereits in den 1990er Jahren mit einem Bebauungsplan überplant wurden, was die Bedeutsamkeit der Ordnung in diesem Bereich aus städtebaulicher Sicht unterstreicht. In den letzten Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass die Planungsziele des Bebauungsplanes fort-geschrieben werden müssen. So ist die innere Erschließung wie festgesetzt nicht umsetzbar und auch die Ausweisung eines Kerngebietes ist aus heutiger Rechtslage nicht haltbar.
Die Planungsziele der Neuaufstellung des Bebauungsplanes definieren sich wie folgt:
- Neuordnung des Innenquartiers
- Schaffung einer Quartierserschließung einschließlich Anliegerstellplätze und rückwärtiger Grundstückszufahrten
- Konkretisierung von Art und Maß der baulichen Nutzungen
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
Bisherige Beschlussfassung:
Aufstellungsbeschluss 26. Februar 2014
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156,2 kB
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