Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/231
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten "Wohnbebauung Heideweg", OT Langendamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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14.04.2016
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Erledigt
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Ortsbeirat Langendamm
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Vorberatung
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19.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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27.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/231
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 2. Mai 2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm, begrenzt
- im Norden durch die nördliche Straßenkante des Heideweges und Weideland
- im Süden durch vorhandene Bebauung, Weideland und ungenutzte Flächen
- im Westen durch vorhandene Bebauung und ungenutzte Flächen
- im Osten durch die östliche Straßenkante des Heideweges und Weideland
wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt
- im Norden durch das Grundstück „Heideweg 28“ und Grünflächen
- im Westen durch Grünflächen
- im Osten durch das Grundstück „Heideweg 21“
- im Süden durch das Grundstück „Heideweg 4“ und Grünflächen
gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 161, 179/3, 179/4, 179/5, 183/1, 183/2, 183/3 tlw., 184/3 tlw., 184/1, 184/2, 185/1, 185/2, 185/3 tlw., 186 tlw., 187/1, 187/2, 187/3, 187/4, 187/5, 187/6, 187/7, 187/9, 188/17 tlw., 188/18, 188/19, 188/20, 188/21, 188/22, 188/23, 188/24, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 201/5 tlw., 204/1, 204/2, und 204/3 der Flur 1 Gemarkung Langendamm.
- Ziel der Änderung:
- Festsetzung von Waldflächen unter Einschränkung der baulichen Nutzung von Grundstücken
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
4.Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 32 ist seit 2006 in Kraft, wobei der Satzungsbeschluss hierzu bereits 1996 gefasst wurde. Das Forstamt Schuenhagen hat schon 2011 darauf hingewiesen, dass auf einigen als Baugrundstücke ausgewiesenen Flächen zwischenzeitlich durch natürliche Sukzession Wald aufgewachsen ist, der eine Bebauung auch auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 32 verhindert. Des Weiteren gilt ein Bauverbot im Waldabstandsbereich von 30 m für angrenzende Grundstücke.
Im Ergebnis der hieraufhin erfolgten Abstimmungen hat das Forstamt eine Waldumwandlung o. ä. ausgeschlossen. Lediglich der Reduzierung des Waldabstandes von 30 m auf 22 m wurde zugestimmt. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden über den Sachverhalt umgehend informiert.
Die Stadt ist verpflichtet, den Bebauungsplan Nr. 32 zu ändern, um diesen Widerspruch (Baugrundstück lt. B-Plan – Bauverbot lt. Landeswaldgesetz) aufzulösen. Hierauf hat aktuell die Untere Bauaufsicht des Landkreises wie auch das Forstamt Schuenhagen nochmals hingewiesen.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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946,6 kB
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