Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/196

 

Widmung der „Anna-Gerresheim-Straße“ im Bebauungsplangebiet Nr. 76 „Sandhufe III“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Im Bebauungsplangebiet Nr. 76 „Sandhufe III“ wird gemäß § 7 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert am 9. November 2015, die „Anna-Gerresheim-Straße“ als öffentliche Straße gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.
  2. Die „Anna-Gerresheim-Straße“ als Gemeindestraße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a
    StrWG-MV als Ortsstraße eingestuft.
  3. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV klassifiziert.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

Die „Anna-Gerresheim-Straße“ befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, auf den Flurstücken 161/32 und 162/19.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten als Träger der Straßenbaulast widmet die fertig gestellte „Anna-Gerresheim-Straße“ im Bebauungsplangebiet Nr. 76 „Sandhufe III“. Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

 

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Anlagen

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