Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/193

 

Widmung der Straße „Sandhufe“ in den Bebauungsplangebieten Nr. 29 und 33 „Sandhufe“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. In den Bebauungsplangebieten Nr. 29 und Nr. 33 „Sandhufe“ wird gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert am 9. November 2015, die Straße „Sandhufe“ als öffentliche Straße gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.
  2. Die Straße „Sandhufe“ als Gemeindestraße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a StrWG-MV als Ortsstraße eingestuft.
  3. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV klassifiziert.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Straße „Sandhufe“ befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, auf den Flurstücken 139/8, 139/10, 139/13, 142/4, 165/30 und 166/2.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Stadt Ribnitz-Damgarten als Träger der Straßenbaulast widmet die fertig gestellte Straße „Sandhufe“ in den Bebauungsplangebieten Nr. 29 und Nr. 33, „Sandhufe“. Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

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Anlagen

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