Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/233
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohngebiet Sandhufe IV" Sanitzer Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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14.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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27.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/233
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 161/27, 162/16, 162/24, 163/3 teilweise (tlw.), 163/13, 164/3 tlw., 164/19, 165/5 tlw., 165/19 tlw., 182/2 tlw., 183/2 tlw., 188 tlw., 383 und 393 der Flur 11, Gemarkung Ribnitz, wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Bebauungsplangebiete Nr. 55, „Wohngebiet Sandhufe I“, und Nr. 64, „Wohngebiet Sandhufe II“, sowie die Straße „Sandhufe“
- im Westen durch das Bebauungsplangebiet Nr. 76, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“
- im Süden durch Grün-, Gehölz- und Wasserflächen nördlich des Rad- und Wanderweges „Kuhlrader Landweg“
- im Osten durch offene Feldmark
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 umfasst Teilbereiche der nachfolgenden rechts-wirksamen Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 29, „Sondergebiet Klinik“, Auf der Sandhufe (Flurstücke 162/24 tlw., 163/13 tlw., 165/5 tlw., 182/2 tlw., 188 tlw. und 383 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
- Bebauungsplan Nr. 55, „Wohngebiet Sandhufe I“ (Flurstück 165/19 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
- Bebauungsplan Nr. 64, „Wohngebiet Sandhufe II“ (Flurstücke 383 tlw. und 393 tlw. der
Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Begründung
Das Wohngebiet „Sandhufe IV“ setzt die erfolgreiche bauliche Entwicklung von Ribnitz-Süd im Gebiet der Sandhufe fort, stellt hier aber auch einen vorläufigen Schlusspunkt dar, da die Wohnbauflächen-ausweisung lt. Flächennutzungsplan in diesem Bereich erschöpft ist.
Das Plangebiet ist unbebaut und wird eng umgrenzt von den Wohngebieten Sandhufe I, II und III. Die städtebauliche Entwicklung dieser Fläche ist seit längerem Ziel der Stadtplanung und im Flächen-nutzungsplan sowie im „Rahmenplan Sandhufe“ entsprechend ausgewiesen.
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 88 wird auch die verkehrliche Ring-Erschließung Richtung Krankenhaus hergestellt, wobei hier durch einen entsprechenden Ausbau und verkehrsorganisatorische Maßnahmen sichergestellt wird, dass eine Nutzung vorrangig nur durch Anlieger und den ÖPNV erfolgt.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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645,1 kB
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