Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/232

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“, im Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellung-nahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung lt. den in der Beschlussvorlage vom 14. April 2016 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan
    Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“, im Verfahren nach § 13 a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 14. April 2016 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 14. April 2016 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“, im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Verein zur Förderung von Arbeit und Qualifizierung (VFAQ) hat mit Übernahme von Betriebsgebäuden der e.dis seinen Hauptsitz in die „Rostocker Straße 43“ verlagert. Im Zuge der schrittweisen Zentralisierung des Vereins ist auch die Schließung des Hackplatzes in Körkwitz geplant, wobei der Hackplatz dann künftig ebenso im Bereich des Hauptsitzes angesiedelt werden soll. Hierfür ist eine Fläche vorgesehen, die westlich an das Vereinsgelände angrenzt und direkt von der „Alten Klockenhäger Landstraße“ zu erreichen ist. Bislang war die Fläche Unland/Grünland. Für die Nutzung als Hackplatz werden eine Lagerfläche und ein Holzlagerschuppen benötigt. Die Herstellung des erforderlichen Baurechtes bedingt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen über einen Bebauungsplan.

 

Seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken zum Planvorhaben vorgetragen.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss:29. Oktober 2014

Beschluss zur Anwendung des § 13 a BauGB:21. Oktober 2015

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:21. Oktober 2015

 

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Anlagen

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