Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/226
Grunddaten
- Betreff:
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Feststellungsbeschluss über die II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Hausbootanlage nördlich B-Plan Nr. 19)
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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14.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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27.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/226
Feststellungsbeschluss über die II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungs-planes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Hausbootanlage nördlich B-Plan Nr. 19)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung lt. den in der Beschlussvorlage vom 31. März 2016 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
Die nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken sind bei der Vorlage der II. Änderung der
2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Genehmigung nach § 6 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten in der Fassung vom 31. März 2016 wird beschlossen.
- Die Begründung mit Stand vom 31. März 2016 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für die II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Sachverhalt
Begründung
Im Bereich der Uferzone des Boddens auf Höhe des Schwimmbades sollen als besonderes maritimes Beherbergungsangebot insgesamt 9 Hausboote sowie 6 Motorkatamarane untergebracht werden. Die unmittelbare Nähe der Bodden-Therme und weiterer gemäß Bebauungsplan Nr. 19 vorgesehener touristischer Einrichtungen ermöglicht für die Zukunft Synergien.
Aufgrund des Planungsgegenstands und der Lage im Außenbereich, Küsten- und Gewässerschutz-
streifen etc. und den entsprechend betroffenen öffentlichen und privaten Belangen wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Zur städtebaulichen und funktionalen Einordnung der Anlage und zur Sicherung der Erschließung wird neben der Berücksichtigung der für die Hausbootanlage erforderlichen Wasserfläche die teilweise Überplanung des angrenzenden rechtskräftigen Bebauungs-plans Nr. 19, „Körkwitzer Weg“, erforderlich. Entsprechend erfolgt die Schaffung der planungs-rechtlichen Grundlage für das Vorhaben der Hausbootanlage im Rahmen der VI. Änderung und
II. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 19.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt keine Baufläche für die vorgesehene Hausboot-Anlage dar; somit ist auch der FNP für vorgenannte Teilfläche des Bebauungsplanes zu ändern, was im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt (II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes).
Die Anlage soll von einem privaten Investor, der FHG floating house GmbH, errichtet und betrieben werden. Dabei wird im Zusammenhang mit dem Neubau der Steganlage für die Hausboote der von der Wassersportgemeinschaft „Brücke 15 e. V.“ genutzte Steg zurückgebaut, wodurch ein städtebaulicher Missstand beseitigt wird. Im Gegenzug erhält der Verein durch den Investor einen adäquaten Ersatz.
Es ist eine Steganlage geplant, welche alle erforderlichen Funktionen vereinigt, d. h. Steganlage für Floating House, öffentliche Aussichtsplattform, separater Abzweig für die Wassersportgemeinschaft „Brücke 15 e. V.“. Die Beschränkung auf nur eine Steganlage entspricht auch der Forderung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Weitere wesentliche Anregungen und Bedenken zum Plan-vorhaben wurden seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss:12. Juni 2013
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:1. Juli 2015
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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