Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-16/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr.: RDG/BV/HA-16/201

 

Entsendung eines Vertreters des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten als geschäftsführende Gemeinde des gleichnamigen Amtes in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes eGo-MV

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Frau Eleonore Mittermayer, Leiterin des Haupt- und Personalamtes, wird als ständiger Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Ribnitz-Damgarten zu der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern entsandt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Ribnitz-Damgarten ist seit 2012 Mitglied des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Der § 156 Abs. 2 KV M-V regelt, dass die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern besteht. In Anlehnung an den § 156 Abs. 2 Satz 2 ist im § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung geregelt, dass sich das Verbandsmitglied auch „durch den jeweiligen sachlich zuständigen Amtsleiter vertreten lassen kann.

 

 

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