Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-16/189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/189

 

Herrichtung von Kloster 15 zum Verwaltungsstandort

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt die Fortführung der Arbeiten zur baulichen Herrichtung des Gebäudes Kloster 15 mit dem Ziel, dort Teile der Verwaltung des Amtes Ribnitz-Damgarten unterzubringen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Im Zuge der Erarbeitung weiterer Bestandteile der AGENDA 2020 der Stadt Ribnitz-Damgarten sind in Bezug auf die Verwaltungsstandorte Rathaus Ribnitz und Rathaus Damgarten folgende Untersuchungen beauftragt worden:

 

Rathaus Ribnitz   Gefährdungsbeurteilung § 5/6 Arbeitsschutzgesetz

und Rathaus Damgarten  durch das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit

     Schubert & Steinke vom 22.06.2015

 

Rathaus Damgarten Gutachten zur Gefahrstofferhebung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Asbest-Sachverständigen Dipl.-Ing. Wolfgang Walla vom 03.11.2015

 

Diese gutachterlichen Äußerungen liegen in der Verwaltung vor, können im Bedarfsfall

eingesehen werden und ergeben einen Handlungsbedarf in Bezug auf die Schaffung alternativer und zusätzlicher Bürokapazitäten für verschiedene Mitarbeiter des Amtes Ribnitz-Damgarten.

Besonders dringlich hierbei ist der Handlungsbedarf durch die Einschätzung zum Rathaus

Damgarten, nachdem hinter den Decken in den Fluren und Büroräumen im Erdgeschoss
und Obergeschoss teilweise sogenannte „Sokalit-Platten“ verbaut sind, die als leichte asbesthaltige Platten zu bezeichnen sind.

Die alternativen und zusätzlichen Bürokapazitäten können im städtischen Gebäude Kloster 15 geschaffen werden (Grundriss EG + OG – Anlage 1 + 2) und die bauliche Herrichtung würde im Auftrag der Gebäudewirtschaft der Stadt Ribnitz-Damgarten veranlasst.

Die Büroausstattung erfolgt unter Verwendung von Einrichtungsgegenständen aus den

vorhandenen Büroräumen und durch Beschaffung ergänzender neuer Möbel und

Ausstattungsgegenstände.

 

A) Folgende Kosten laufen dafür auf: 1. Baulicher Aufwand:        ca. 195.000 €

2. Ausstattung:         ca.   65.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

vergleichende Betrachtung auf Seite 2

B) Zum Vergleich würden folgende Aufwendungen

     für eine Anmietung von ca. 300 m² Nutzfläche anfallen: 

   (17 MA 170 m² + VF + Technik + Soziales + Beratung)    ca. 23.400 €/Jahr bei 6,50 €/m²

 

 

    Aktuell ist in Ribnitz kein geeignetes Objekt zur Anmietung vorhanden

C) Ein weiterer Vergleich ist über eine ca. – Neubaukosten-

ermittlung darstellbar: (300 m² x 2000 €/m²)            ca. 600.000 €

            + Erschließung + Grundstück

 

    Die Stadt verfügt über kein anderes geeignetes Objekt.

D) Der Sanierungsaufwand für das Rathaus Damgarten

     beläuft sich nach erster grober Schätzung

    (Architekt Stendel vom 17.12.2015) auf             ca. 1.100.000 € - 1.300.000 €

    Ein Grundaufwand ist nutzungsunabhängig und ist von der    

    Stadt in jedem Fall zu tragen, es sei denn, es findet sich
    ein Nutzer, der diesen Aufwand für seine Nutzung als
    Investition übernimmt. Erste Vorgespräche haben stattgefunden,
    eine Weiterführung ist beabsichtigt, sobald die Entscheidung zur
    Gebäudenutzung seitens der Stadt getroffen wurde.

 

 

E) Theoretisch wären die in Betracht gezogenen Räume

     Im Kloster 15 für die unter A) genannten Baukosten

     +25.000 €/WE für Sanitär zu Wohnräumen umnutzbar,
     sodass dort bei einem Aufwand von:            ca. 300.000 €

     Mieteinnahmen in Höhe von     ca. 23.400 €/Jahr bei 6,50 €/m²
     erzielbar wären.

 

 

 

 

 

 

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