Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-15/129
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43", im Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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08.10.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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21.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/129
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten einschließlich der Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 22. September 2015 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Verein zur Förderung von Arbeit und Qualifizierung (VFAQ) hat mit Übernahme von Betriebsgebäuden der e.dis seinen Hauptsitz in die „Rostocker Straße 43“ verlagert. Im Zuge der schrittweisen Zentralisierung des Vereins ist auch die Schließung des Hackplatzes in Körkwitz geplant, wobei der Hackplatz dann künftig ebenso im Bereich des Hauptsitzes angesiedelt werden soll. Hierfür ist eine Fläche vorgesehen, die westlich an das Vereinsgelände angrenzt und direkt von der „Alten Klockenhäger Landstraße“ zu erreichen ist. Bislang war die Fläche Unland/Grünland. Für die Nutzung als Hackplatz werden eine Lagerfläche und ein Holzlagerschuppen benötigt. Die Herstellung des erforderlichen Baurechtes bedingt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen über einen Bebauungsplan.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss:29. Oktober 2014
Beschluss zur Anwendung des § 13 a BauGB:9. September 2015
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,4 kB
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