Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-15/132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/132

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 86 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Am Tannenwald“, Saaler Chaussee

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 1508/2, 1509/8, 1509/11 und 1510 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden durch das Grundstück „Saaler Chaussee 15“ und das Wohngebiet „Am Tempeler Bach“ (B-Plan Nr. 13)
  • im Osten durch den Sportplatz „Am Tannenwald“ und Unlandflächen
  • im Süden durch die Grundstücke „Saaler Chaussee 13 a und 14“
  • im Westen durch die „Saaler Chaussee“ und das Grundstück „Saaler Chaussee 15 c“

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:

 

  • Beseitigung städtebaulicher Missstände
  • Ausweisung von Wohnbauflächen
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
  • Sicherstellung der Erschließung

 

  1. Investor für den Bebauungsplan ist

 

Eigentümergemeinschaft

Elfroth/Süß/Toelsner

Steuerbord 1

23570 Travemünde

 

  1. Zwischen dem Investor und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor Satzungsbeschluss ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Investor.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 umfasst das Firmengelände der Vergölst GmbH (Reifen und Autoservice) einschließlich der angrenzenden Flächen. Die Eigentümer der Grundstücke haben die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Zielstellung der Entwicklung eines Wohngebietes beantragt, da die gewerbliche Nutzung aus wirtschaftlichen Erwägungen des Unternehmens demnächst aufgegeben werden soll. Leider besteht dort auch kein Interesse an einer Umsiedlung innerhalb von Ribnitz-Damgarten.

 

Ca. 20 Bauparzellen könnten ausgewiesen werden. Die bestehenden baulichen Anlagen sollen in diesem Zusammenhang abgebrochen werden. Die Verkehrserschließung soll über eine neu zu schaffende, künftig öffentliche Planstraße gewährleistet werden.

 

Das Vorhaben entspricht den städtebaulichen Zielstellungen. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

 

 

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Anlagen

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