Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-15/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Rita Rohde
- Verantwortlicher:
- Frau Rohde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schlemmin
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Entscheidung
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06.10.2015
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Annahme von Spenden wie folgt:
Spende von | Betrag | Zweck |
Geschwister von Massenbach GbR | 300,00 € | Kinderfest |
Buse, Karl-Herrmann | 250,00 € | Kinderfest |
Ahrend, Thomas | 250,00 € | Kinderfest |
Jagdgenossenschaft Schlemmin | 100,00 € | Kinderfest |
Kostroß, Yvonne | 100,00 € | Kinderfest |
Landwirtschaftsbetrieb Otte | 100,00 € | Kinderfest |
Die Spenden werden zur Verwendung entsprechend dem Spendenzweck freigegeben und sind für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck „Förderung der Erziehung“ einzusetzen.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde Schlemmin zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V (hier: Kinderfest) beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist, in öffentlicher Sitzung.
Darüber hinaus ist jährlich ein Bericht über Spender, die Höhe der Zuwendung und die Zuwendungszwecke zu erstellen. Dieser ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.
