Beschlussvorlage - RDG/BV/AL-15/081
Grunddaten
- Betreff:
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Festlegung der Ausgleichsbetragserhebung durch Vorausleistungsbescheide für die Sanierungsgebiete "Innenstadt Ribnitz" und "Innenstadt Damgarten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften - SG Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Maria Ricks
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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01.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/AL-15/081
Festlegung der Ausgleichsbetragserhebung durch Vorausleistungsbescheide für die Sanierungs-gebiete „Innenstadt Ribnitz“ und „Innenstadt Damgarten“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt, mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge für die Sanierungsgebiete „Innenstadt Ribnitz“ und „Innenstadt Damgarten“ durch Vorausleistungsbescheide in Höhe der restlichen 20 % des zu erwartenden Ausgleichsbetrages bis zum Ende dieses Jahres fortzufahren.
Die Beitragspflichtigen im IV. Erweiterungsgebiet des Sanierungsgebietes „Innenstadt Ribnitz“ erhalten im gleichen Zeitraum einen Vorausleistungsbescheid in Höhe von 100 % des zu erwartenden Ausgleichsbetrages.
Sachverhalt
Begründung:
Bekanntlich betreibt die Stadt Ribnitz-Damgarten bereits seit 1991 die Stadtsanierung. In der Folge beteiligen sich die Grundstückseigentümer der betroffenen Gebiete durch sogenannte Sanierungs-ausgleichsbeträge an den Kosten.
Durch die Vorauszahlung des Ausgleichsbetrages ist es möglich, Städtebaufördermittel sinnvoll und effektiv einzusetzen. Eine Erhebung des Ausgleichsbetrages nach Abschluss der Sanierung könnte bedeuten, dass keine Maßnahmen mehr realisierbar sind und der überschüssige Betrag an das Land abgeführt werden müsste. Die Vorauszahlung kann bis zur Höhe des zu erwartenden Ausgleichs-betrages erhoben werden.
2004 wurde allen Grundstückseigentümern ein Angebot unterbreitet, die Ausgleichsbeträge vorzeitig abzulösen. 2007 ergingen Vorausleistungsbescheide in Höhe von 80 % des Sanierungsausgleichs-betrages an die Beitragspflichtigen, nach einem Beschluss der Stadtvertretung (Anlage 1).
Für das IV. Erweiterungsgebiet (Ulmenallee/Nizzestraße) – (Anlage 2) des Sanierungsgebietes „Innenstadt Ribnitz“ werden Vorausleistungsbescheide in Höhe von 100 % des zu erwartenden Ausgleichsbetrages an die Grundstückseigentümer ergehen. Die Voraussetzungen für einen Voraus-leistungsbescheid, dass „auf dem Grundstück eine den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechende Bebauung oder sonstige Nutzung zulässig ist“, liegen vor.
Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden im Rahmen einer Anwohnerversammlung bezüglich der Straßenbaumaßnahmen in der Ulmenallee/Nizzestraße informiert, dass sie Vorausleistungs-bescheide erhalten werden. Die Einnahmen sind für die Finanzierung dieser Maßnahmen im Haushaltsplan berücksichtigt und sollen im Wesentlichen in diesem Jahr getätigt werden.
