Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-15/078
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 83 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung Berliner Hof", Berliner Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/078
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 83 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Berliner Hof“, Berliner Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 83 der Stadt Ribnitz-Damgarten einschließlich der Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 1. Juni 2015 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 83 „Wohnbebauung Berliner Hof“, Berliner Straße, strebt die Wohnungsgenossenschaft „Am Bodden“ eine grundlegende Umgestaltung der Gebäude „Berliner Straße 5 - 8“ sowie den Neubau zweier würfelförmiger Wohngebäude mit einer gemeinsamen, unterirdischen Tiefgarage an. Oberhalb der Tiefgarage soll der so entstehende „Berliner Hof“ zu einem ansprechenden Park umgestaltet werden.
Damit soll ein zeitgemäßes Wohnquartier geschaffen werden, welches dabei barrierefrei und den veränderten Bedürfnissen der Mieter gerecht wird sowie ein bezahlbares Wohnen sichert. Mit dem Bauvorhaben „Berliner Hof“ sollen ca. 150 altersgerechte, aber auch familienkompatible Wohnungen geschaffen werden.
Die vorhandene Substanz wird trotz sinnvoller Sanierungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Die mehrgeschossigen Wohngebäude entstanden in unterschiedlichen Bauepochen und Ausführungen innerhalb der letzten 60 Jahre. In den 90iger und 2000er Jahren fanden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen unterschiedlicher Tiefe statt, welche im Wesentlichen jedoch die vorhandenen Grundrissstrukturen unangetastet ließen. Der jetzige Bestand ist somit als teilsaniert zu bewerten.
Notwendige bauliche Maßnahmen (teilweiser Abriss, Umbau und Neubau) machen die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sowie die städtebauliche Ordnung zu sichern.
