Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-15/074
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die VI. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Körkwitzer Weg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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01.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/074
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die VI. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungs-planes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
1. Die Entwurfsunterlagen der VI. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“ werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom
27. Mai 2015 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Im Bereich der Uferzone des Boddens auf Höhe des Schwimmbades sollen als besonderes maritimes Beherbergungsangebot insgesamt 9 Hausboote sowie 6 Motorkatamarane untergebracht werden. Die unmittelbare Nähe der Bodden-Therme und weiterer gemäß Bebauungsplan Nr. 19 vorgesehener touristischer Einrichtungen ermöglicht für die Zukunft Synergien. Aufgrund des Planungsgegenstandes und der Lage im Außenbereich, Küsten- und Gewässerschutzstreifen etc. und den entsprechend betroffenen öffentlichen und privaten Belangen wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Zur städtebaulichen und funktionalen Einordnung der Anlage und zur Sicherung der Erschließung wird neben der Berücksichtigung der für die Hausbootanlage erforderlichen Wasserfläche die teilweise Überplanung des angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 19, „Körkwitzer Weg“, erforderlich. Entsprechend erfolgt die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das Vorhaben der Hausbootanlage im Rahmen der VI. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 19.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt keine Baufläche für die vorgesehene Hausboot-Anlage dar; somit ist auch der FNP für vorgenannte Teilfläche des B-Plans zu ändern, was im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen kann (II. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungs-planes).
Die Anlage soll von einem privaten Inverstor, der FHG floating house GmbH errichtet und betrieben werden. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Steganlage für die Hausboote soll der von der Wassersportgemeinschaft „Brücke 15 e. V.“ genutzte Steg zurückgebaut werden, wodurch ein städte-bauliche Missstand beseitigt wird. Im Gegenzug erhält der Verein durch den Investor einen adäquaten Ersatz.
Im Ergebnis umfangreicher Abstimmungen haben sich die Betroffenen (Investor, Verein, Stadt) nunmehr auf die Errichtung einer Steganlage verständigt, welche alle erforderlichen Funktionen vereinigt: Steganlage Floating House, öffentliche Aussichtsplattform, separater Abzweig für die Wassersportgemeinschaft „Brücke 15 e. V.“. Die Beschränkung auf nur eine Steganlage entspricht auch der Forderung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Weitere wesentliche Anregungen und Bedenken zum Planvorhaben wurden seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht vorgetragen.
Vor Satzungsbeschluss ist zwischen Stadt und der FHG floating house GmbH ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Kosten der Planung und Umsetzung des Vorhabens regelt.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 12. Juni 2013
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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