Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-15/072
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die I. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet "Siedlung Damgarten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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16.06.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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01.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/072
Satzungsbeschluss über die I. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet „Siedlung Damgarten“
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der I. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet „Siedlung Damgarten“, durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung lt. den in der Beschlussvorlage vom 26. Mai 2015 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die I. Änderung der
IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet „Siedlung Damgarten“, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (Textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 26. Mai 2015 als Satzung.
- Die Begründung mit Stand vom 26. Mai 2015 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der I. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet „Siedlung Damgarten“, ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Mit der Bekanntmachung tritt die I. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet „Siedlung Damgarten“ in Kraft.
Sachverhalt
Begründung:
Planungsziel der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein weiteres Wohnheim des CJD im Bereich des ehemaligen Sportplatzes an der Buswendestelle Siedlung Damgarten. Zuvor wies der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 11 hier Bauflächen für 2 Doppelhäuser aus. Die IV. Änderung beinhaltete Änderungen im Maß der baulichen Nutzung sowie in den gestalterischen Festsetzungen (u. a. Dachneigungen nur bis 15 Grad). Diese Planung wird seitens des CJD nicht weiter verfolgt, so dass die Flächen grundsätzlich wieder einer klassischen Wohnbebauung zu Verfügung stehen. Planungsziel der I. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes N. 11 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für 3 Einzelhäuser in Anpassung an die örtliche Siedlungsstruktur. Hierfür sind wiederum Änderungen im Maß der baulichen Nutzung und in den Gestaltungsvorschriften notwendig.
Seitens der beteiligten betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken zum Planvorhaben vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen
Aufstellungsbeschluss: 3. September 2014
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 10. Dezember 2014
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,6 kB
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