Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/011/03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/011/03

 

Feststellungsbeschluss über die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungs-planes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung lt. den in der Beschlussvorlage vom 11. August 2020 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken sind bei der Vorlage der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Genehmigung nach § 6 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten in der Fassung vom 11. August 2020 wird beschlossen.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 11. August 2020 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung

Das Verfahren über die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten wurde mit dem Feststellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 30.10.2019 abgeschlossen. Nach Erstellung der Genehmigungsakten wurde der Antrag auf Genehmigung am 19.12.2019 gestellt, wobei der Eingang der Antragsunterlagen durch den Landkreis zum 02.01.2020 bestätigt wurde. Mit Ablauf der 3 Monatsfrist am 02.04.2020 informierte der Landkreis, dass eine Genehmigung der V. Änderung vornehmlich aus verfahrenstechnischen Mängeln nicht erfolgen kann.

Zur Behebung der Mängel ist ein Wiedereinstieg in das Planverfahren notwendig, was die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses erforderte. Des Weiteren wurde der Entwurf erneut beschlossen und zur Auslegung bestimmt. In diesem Zusammenhang entfielen folgende Flächen

  • Änderung der Ausweisung "Fläche für Gemeinbedarf - Festwiese" in "Sonderbaufläche Festwiese" - Bereich Gänsewiese (V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Körkwitzer Weg", im Verfahren nach § 13 BauGB)

da die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung nicht möglich war, sondern eine Änderung bedingt. Dieses erfolgt im Rahmen eines kommenden Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes. Zur Information: Beide v. g. Satzungen sind bereits seit Jahren in Kraft und auch baulich umgesetzt. Insofern ist die Anpassung (Änderung) des Flächennutzungsplanes lediglich eine rechtliche Formalie.

Die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes beinhaltet somit folgende Änderungen:

  • Änderung der „Sonderbaufläche - Ferienhausgebiet Borg“ in „Wohnbaufläche“ (II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63, „Wohnbebauung Wildrosenweg“
  • Änderung der Ausweisung „Sonderbauflächen Gewerbegebiet West 2“ in „Gewerbliche Bauflächen“ (II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, „Gewerbe- und Sondergebiet West II“)
  • Konkretisierung der Wohnbauflächenausweisung im Bereich Alte Schmiede (Bebauungsplan
    Nr. 79, „Wohnbebauung Alte Schmiede“, OT Petersdorf)
  • Konkretisierung der Wohnbauflächenausweisung im Bereich Achterberg (Bebauungsplan Nr. 81, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen)
  • Ausweisung einer „Sonderbaufläche Ferienhausgebiet“ (I. Änderung der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51, „Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“)

und nachfolgende Übernahmen/Berichtigungen:

  • Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Wohnbaufläche“ - Bereich Scheunenweg
    (I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Sonderbaufläche Gesundheitseinrichtungen“ und „Wohnbaufläche“ - Bereich Sanitzer Straße (Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Gesundheitseinrichtungen und Wohnen“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Wohnbaufläche“ - Bereich Sandhufe/Sanitzer Straße (Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sand-
    hufe III“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung von „Flächen für den Gemeinbedarf - Vereinsnutzung“ und „Flächen für Versorgungs-anlagen - Elektrizität“ in „Gewerbliche Bauflächen“ (Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“, im Verfahren nach § 13 a BauGB)

Des Weiteren erfolgte die Übernahme der im Einzelhandelskonzept der Stadt Ribnitz-Damgarten beschlossenen „Zentralen Versorgungsbereiche“ sowie die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ribnitz-West“.

 

Der Entwurf wurde erneut zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3, Abs. 2 BauGB ausgelegt. Stellungnahmen wurden nicht abgegeben. Des Weiteren sind weitere betroffene Nachbargemeinden nach § 2, Abs. 2 BauGB beteiligt worden.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 7. März 2018

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 20. Februar 2019

Feststellungsbeschluss: 30. Oktober 2019

Aufhebung des Feststellungsbeschlusses: 13. Mai 2020

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 13. Mai 2020

 

 

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Anlagen

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