Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/024/01
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich "Zum Wallbach 1", OT Hirschburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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05.08.2020
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Geplant
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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11.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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19.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/024/01
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Zum Wallbach 1“, OT Hirschburg
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Zum Wallbach 1“, OT Hirschburg, werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 30. Juli 2020 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Der Stadt liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung vor. Auf einer Teilfläche des Flurstückes 17 der Flur 2 Gemarkung Hirschburg soll eine bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage erfolgen. Die Fläche befindet sich im Außenbereich, schließt aber direkt an den Innenbereich an, so dass aus Sicht des Landkreises ein Satzungsverfahren grundsätzlich möglich wäre.
Zum Planvorentwurf wurden seitens der Öffentlichkeit keine sowie seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungsabsicht vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen: Aufstellungsbeschluss 30.10.2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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690 kB
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