Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/055/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/055/01

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Bahnhofstraße/Ecke Mittelweg“ im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Bahnhofstraße/Ecke Mittelweg“ im Verfahren nach § 13 a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 26. Mai 2020 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Gebäudewirtschaft verfügt im Bereich Mittelweg/Bahnhofstraße über ein größeres Eckgrundstück, bestehend aus vier überwiegend leerstehenden zusammenhängenden Objekten. Sie plant den voll-ständigen Rückbau der Gebäude und die Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 bis 24 barrierefreien bzw. barrierereduzierten Wohneinheiten. Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, die voraussichtlich über den Mittelweg angefahren wird.

 

Geplant ist ein im Wesentlichen dreigeschossiges Gebäude mit einer partiellen Viergeschossigkeit, was nach Auskunft der Bauaufsicht des Landkreises die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan
Nr. 104) erfordert, da sich das Gebäude von der Eigenart der näheren Umgebung absetzt. Die Gebäudewirtschaft erklärt sich zur engen Abstimmung mit dem Bau- und Wirtschaftsausschuss bereit, insbesondere betreffend die Gestaltung und Ausprägung des vierten Geschosses.

 

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 104 wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TöB)/Behörden frühzeitig beteiligt. Die Hinweise der TöB/Behörden wurden in den Entwurfsunterlagen berücksichtigt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 11. Dezember 2019

 

 

 

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Anlagen

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