Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-20/132
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung von 106.957,94 Euro
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Mandy Krüger
- Verantwortlicher:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss
|
|
|
|
04.06.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
17.06.2020
|
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 9 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 Nr. 6 Hauptsatzung beschließt die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über 1.000 €.
Nach Beendigung der Liquidation der Bertha-Borgwardt-Stiftung war durch Aufhebungsverfügung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt, dass das Vermögen der Stiftung an die Stadt Ribnitz-Damgarten und die evangelische Kirchgemeinde geht und das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden ist.
Die Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt die Annahme der Zuwendung und verpflichtet sich, die finanziellen Mittel gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung zuzuführen.
