04.06.2020 - 8 Annahme einer Zuwendung von 106.957,94 Euro

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Wortprotokoll

 

Frau Waack erläuterte den Sachverhalt.

Nach Beendigung der Liquidation der Bertha-Borgwardt-Stiftung war durch Aufhebungsverfügung des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt, dass das Vermögen der Stiftung an die Stadt Ribnitz-Damgarten und die evangelische Kirchgemeinde geht und das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden ist.

Die Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt die Annahme der Zuwendung und verpflichtet sich, die finanziellen Mittel gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung zuzuführen.

Frau Waack erklärte, dass diese Zuwendung in den Haushalt mit einfließt und für die freiwilligen Leistungen, die die Stadt bereits tätigt, verwandt werden kann.

Es besteht keine weitere Nachweispflicht.

 

 

 

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Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis und empfiehlt diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-20/132

 

Annahme einer Zuwendung in Höhe von 106.957,94

 

Die Stadtvertretung beschließt die Annahme einer Zuwendung in Höhe von 106.957,94 € aus der Auflösung der Bertha-Borgwardt-Stiftung.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0