Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-20/110

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/110

 

Widmung des Weges „Kuhlrader Landweg“ im B-Plan 88

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

  1. Im Bebauungsplangebiet Nr. 88 „Sandhufe“, wird gemäß § 7 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993, zuletzt geändert am 5. Juli 2018, der „Kuhlrader Landweg“ als Versorgungs-Geh- und Radweg gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

 

  1. Der „Kuhlrader Landweg“ als sonstige öffentliche Straße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a StrWG-MV klassifiziert.

 

  1. Der Weg wird als kombinierter Versorgungs-Geh- und Radweg ausgewiesen. Der „Kuhlrader Landweg“ befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, auf dem Flurstück 501/47 (markierte Fläche in beigefügter Karte).

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten, als Träger der Straßenbaulast, widmet den fertig gestellten Weg des Bebauungsplanes 88. Das Grundstück ist im Eigentum der Stadt.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...