17.06.2020 - 12 Widmung des Weges "Kuhlrader Landweg" im B-Plan 88

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/110

 

Widmung des Weges „Kuhlrader Landweg“ im B-Plan 88

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

  1. Im Bebauungsplangebiet Nr. 88 „Sandhufe“, wird gemäß § 7 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993, zuletzt geändert am
    5. Juli 2018, der „Kuhlrader Landweg“ als Versorgungs-Geh- und Radweg gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

 

  1. Der „Kuhlrader Landweg“ als sonstige öffentliche Straße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a StrWG-MV klassifiziert.

 

  1. Der Weg wird als kombinierter Versorgungs-Geh- und Radweg ausgewiesen. Der „Kuhlrader Landweg“ befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, auf dem Flurstück 501/47 (markierte Fläche in beigefügter Karte).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage