17.06.2020 - 12 Widmung des Weges "Kuhlrader Landweg" im B-Plan 88
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Anke Bende
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/110
Widmung des Weges „Kuhlrader Landweg“ im B-Plan 88
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Im Bebauungsplangebiet Nr. 88 „Sandhufe“, wird gemäß § 7 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993, zuletzt geändert am
5. Juli 2018, der „Kuhlrader Landweg“ als Versorgungs-Geh- und Radweg gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.
- Der „Kuhlrader Landweg“ als sonstige öffentliche Straße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a StrWG-MV klassifiziert.
- Der Weg wird als kombinierter Versorgungs-Geh- und Radweg ausgewiesen. Der „Kuhlrader Landweg“ befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, auf dem Flurstück 501/47 (markierte Fläche in beigefügter Karte).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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938,1 kB
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