Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-20/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/109

 

Widmung der Straße Sandhufe 13-17" im B-Plan 88

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

  1. Im Bebauungsplangebiet Nr. 88, Sandhufe", wird gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert am
    5. Juli 2018, die Sandhufe 13-17" als öffentliche Straße mit Parkflächen und Gehwegen gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

 

  1. Die Sandhufe 13-17" als Gemeindestraße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a StrWG-MV als Ortsstraße eingestuft.

 

  1. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV klassifiziert. Die Sandhufe 13-17" befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, auf dem Flurstück 501/47

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung: 

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten, als Träger der Straßenbaulast, widmet die fertig gestellte Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes 88. Das Grundstück ist im Eigentum der Stadt.

 

 

 

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Anlagen

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