Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/737/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33)
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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26.05.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/737/01
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der VII. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33), werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12. Mai 2020 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Planentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadt hat 2017 das Grundstück „Rostocker Straße 33“ mit der ehemaligen Spar-Kaufhalle zur Vergabe eines Erbbaurechtes ausgeschrieben. Der Zuschlag erfolgte an die Rewe-Gruppe, die dort einen Penny Markt einschließlich eines Bäckers mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 1100 m² errichten will.
Über den Bebauungsplan Nr. 97 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Marktes geschaffen werden. Ziel der im Parallelverfahren laufenden VII. Änderung der 2. Neubekannt-machung des Flächennutzungsplanes ist die entsprechende Änderung der derzeitigen Ausweisung „Wohnbaufläche“ in eine „Sonderbaufläche Einzelhandel“.
Die Kosten des Planverfahrens übernimmt der Investor.
Seitens der beteiligten betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden keine grundsätzlichen Bedenken zur Planungsabsicht vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 10. April 2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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850,4 kB
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