Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/011/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/011/01

 

Aufhebung des Feststellungsbeschlusses über die V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Der Beschluss der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten Nr. RDG/BV/BA-19/011 vom 30. Oktober 2019 wird aufgehoben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Die 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten fasst den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten aus dem Jahre 1992 sowie alle bis dahin erfolgten rechtwirksamen Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen zusammen. Die
V. Änderung der 2. Neubekanntmachung greift vornehmlich Entwicklungen auf, die sich im Rahmen der konkreten Bauleitplanung seitdem ergeben haben. Dabei wird unterschieden zwischen nachrichtlichen Übernahmen/Berichtigungen von Bereichen, welche bereits in anderen Verfahren beschlossen wurden und Änderungen in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, hier konkret zur Gewährleistung des Entwicklungsgebotes gem. § 8 BauGB.

Die V. Änderung beinhaltet bislang folgende Änderungen:

  • Änderung der „Sonderbaufläche - Ferienhausgebiet Borg“ in „Wohnbaufläche“ (II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63, „Wohnbebauung Wildrosenweg“
  • Änderung der Ausweisung „Sonderbauflächen Gewerbegebiet West 2“ in „Gewerbliche Bauflächen“ (II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, „Gewerbe- und Sondergebiet West II“)
  • Konkretisierung der Wohnbauflächenausweisung im Bereich Alte Schmiede (Bebauungsplan
    Nr. 79, „Wohnbebauung Alte Schmiede“, OT Petersdorf)
  • Konkretisierung der Wohnbauflächenausweisung im Bereich Achterberg (Bebauungsplan Nr. 81, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen)
  • Ausweisung einer „Sonderbaufläche Ferienhausgebiet“ (I. Änderung der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51, „Wochenendhausgebiet Klein-Müritz“)

 

und nachfolgende Übernahmen/Berichtigungen:

  • Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Wohnbaufläche“ - Bereich Scheunenweg
    (I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung der Ausweisung „Fläche für Gemeinbedarf - Festwiese“ in „Sonderbaufläche Festwiese“ - Bereich Gänsewiese (V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“, im Verfahren nach § 13 BauGB)
  • Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Sonderbaufläche Gesundheitseinrichtungen“ und „Wohnbaufläche“ - Bereich Sanitzer Straße (Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Gesundheitseinrichtungen“ und Wohnen“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung der Ausweisung von „Mischbaufläche“ in „Wohnbaufläche“ - Bereich Sandhufe/ Sanitzer Straße (Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“, Sanitzer Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung von „Flächen für den Gemeinbedarf - Vereinsnutzung“ und „Flächen für Versorgungsanlagen - Elektrizität“ in „Gewerbliche Bauflächen“ (Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Vereinsgelände VFAQ, Rostocker Straße 43“ im Verfahren nach § 13 a BauGB)
  • Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ (Satzung gem. § 34 Abs. 4
    Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Am Petersdorfer Weg“)

 

Im Rahmen der V. Änderung der 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten erfolgt weiterhin die Übernahme der im Einzelhandelskonzept der Stadt Ribnitz-Damgarten beschlossenen „Zentralen Versorgungsbereiche“ sowie die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ribnitz-West“.

 

Das Verfahren wurde mit dem Feststellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 30.10.2019 abgeschlossen. Nach Erstellung der Genehmigungsakten wurde der Antrag auf Genehmigung am 19.12.2019 gestellt, wobei der Eingang der Antragsunterlagen durch den Landkreis zum 02.01.2020 bestätigt wurde.

 

Mit Ablauf der 3-Monatsfrist am 02.04.2020 informierte der Landkreis, dass eine Genehmigung der
V. Änderung vornehmlich aus verfahrenstechnischen Mängeln nicht erfolgen kann. Zur Behebung der Mängel ist ein Wiedereinstieg in das Planverfahren notwendig, was die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses erfordert.

 

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 7. März 2018

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 20. Februar 2019

Feststellungsbeschluss: 30. Oktober 2019 

 

 

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Anlagen

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