Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-20/092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-20/092

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2020

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit Bestandteilen und Anlagen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Sie enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes unter Angabe

 

- der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen sowie des sich nach Veränderung der Rücklagen
   ergebenden Jahresergebnisses,

- der Gesamtbeträge der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich des Betrages der
   planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen sowie des sich daraus ergebenden Saldos

- der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des sich
   daraus ergebenden Saldos

- des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen oder Umschuldungen

- des Gesamtbetrages der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
   Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten

- des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde (Kassenkredite),

- der Steuerhebesätze

- der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sowie

- die voraussichtliche Höhe des Eigenkapitals zum Ende des Haushaltsjahres anzugeben.

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

Im Finanzplanungszeitraum 2020-2023 ergeben sich folgende Salden der Erträge und Aufwendungen im

 

1. Ergebnishaushalt

 

 Ergebnisse 2012-2019:   +   3.257.100 Euro (2018/19 vorläufig)

 2020:     -    2.722.200 Euro

 2021:     -       634.500 Euro

2022:     -       241.600 Euro

 2023:     -           1.700 Euro

 

Damit entsteht für den gesamten Finanzplanungszeitraum ein Fehlbedarf von 342.900 Euro. Dieser kann durch eine Entnahme aus der zentralen Kapitalrücklage (zKRL) ausgeglichen werden. Der Bestand der zKRL zum 31.12.2019 beträgt 5,3 Mio. Euro. Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik ist der Haushaltausgleich im Finanzplanungszeitraum 2019-2022 erreicht.

 

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ist gegeben, wenn der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nicht negativ ist.

 

Überschuss mit Vortrag per 31.12.2019:  +12.644.100 Euro

Fehlbedarf lfd. Bereich 2020:   -   1.422.900 Euro

Überschuss lfd. Bereich 2021:   +     592.900 Euro

Überschuss lfd. Bereich 2022:   +     884.000 Euro

Überschuss lfd. Bereich 2023:   +     966.000 Euro

 

Da der Saldo der Ein- und Auszahlungen im laufenden Bereich unter Beachtung des Vortrages mit 13.644.100 Euro positiv ist, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ebenfalls gegeben.

 

 

Der Gesamtbestand der liquiden Mittel ergibt sich aus dem Saldo der laufenden und investiven Finanzvorgänge. Dieser ist unter Einbeziehung des Finanzergebnisse der Vorjahre negativ.

 

Liquide Mittel 31.12.2019   + 18.239.600 Euro

 

Finanzplanungsergebnis 2020   -    11.825.600 Euro

Finanzplanungsergebnis 2021   -     6.320.200 Euro

Finanzplanungsergebnis 2022   -      1.778.800 Euro

Finanzplanungsergebnis 2023   -     2.270.700 Euro

 

Liquide Mittel 31.12.2023   -      3.955.700 Euro

 

Für die Erbringung der Eigenanteile umfangreicher Maßnahmen, insbesondere der einzelnen Bauabschnitte des Schulcampus, ist nach Verbrauch der vorhandenen liquiden Mittel nachrangig im Jahr 2022 eine Kreditaufnahme von 4.000.000 Euro vorgesehen. Die daraus erwachsenden finanziellen Verpflichtungen sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

 

Hinweis:

Die vollständigen Unterlagen stehen im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem (Allris) digital zur Verfügung. Die Einsichtnahme ist ebenfalls im Finanzverwaltungsamt der Stadt Ribnitz-Damgarten möglich.

 

 

 

 

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Anlagen

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