Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-20/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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29.04.2020
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13.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/083
Übertragung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Ribnitz-Damgarten
Die Stadt Ribnitz-Damgarten überträgt die Aufgabe der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Ribnitz-Damgarten gem. § 46 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 6 der Umlegungs-ausschusslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (UmlALVO M-V) vom 15. November 2006 auf die
Geschäftsstelle der
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin
Frau Petra Zeise
Papendorfer Chaussee 2
17309 Pasewalk
Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Ribnitz-Damgarten werden durch einen Vertrag zwischen der Stadt und der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Frau Petra Zeise auf die Geschäftsstelle der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Frau Petra Zeise übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gem. § 46 Absatz 4 BauGB und § 6 der Umlegungsausschusslandesverordnung kann sich der Umlegungsausschuss einer Geschäftsstelle bedienen, welche Aufgaben wahrnimmt, die sich aus der Tätigkeit des Umlegungsausschusses ergeben und für deren Vollzug sie zuständig ist. So bereitet die Geschäftsstelle die Sitzungen und Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und nach. Sie leistet die verwaltungsmäßige Arbeit im Umlegungsverfahren und evtl. nachfolgender Vorverfahren bzw. gerichtlicher Verfahren gemäß § 7 UmlALVO M-V nach Maßgabe des Umlegungsausschusses. Sie ist fachlich dem Umlegungsausschuss aber unterstellt und hat dessen Weisungen zu befolgen.
Zur Regelung der Aufgaben und Befugnisse wird im Weiteren ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt und der Geschäftsstelle abgeschlossen.
Bislang war die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Geschäftsstelle des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Werner Stechert zugeordnet. Nach Auskunft des Landesamtes für innere Verwaltung ist die Bestellung von Herrn Werner Stechert als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zwischenzeitlich durch Verzicht aber erloschen.
Frau Zeise hat viele Aufgabenbereiche vom mittlerweile aufgelösten Büro Stechert übernommen. Das Vermessungsbüro Zeise hat bereits seit 2015 ein Büro im Stadtteil Damgarten und wird nach Umbau des ehem. Damgarten Rathauses dort seinen Sitz haben.
Frau Zeise ist in Umlegungsverfahren kompetent. So betreut sie seit Jahren die entsprechenden Verfahren in Löcknitz, Pasewalk oder auch Torgelow.
