Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-16/326/03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/326/03

 

3. Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die Stadt-vertretung Ribnitz-Damgarten vom 11. Dezember 2019 folgende Änderungssatzung zur 4. Neufassung der Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten erlassen:

 

Artikel I

 

1. § 10 (Stellvertreterin oder Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters) wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 10

Stellvertreterin oder Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

 

Die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter erhält eine funktionsbezogene Aufwandsent-
schädigung in Höhe von monatlich 280 €. Die zweite Stellvertreterin oder der zweite Stellvertreter erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 240 €.

 

2. § 12 (Entschädigungen) wird wie folgt neu formuliert:

 

§ 12

Entschädigungen

(1) Die Entschädigungen der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner und sonstigen ehrenamtlich Tätigen richten sich entsprechend der übertragenen Funktionen nach der gültigen Entschädigungsverordnung.

(2) Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädi-gung in Höhe von monatlich 300 €. Den Stellvertretern der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten wird bei dessen Verhinderung für die Dauer der Stellvertretung die entsprechende funktionsbezogene Aufwandsentschädigung gewährt, sofern die Dauer der Vertretung mindestens einen Monat betragen hat. Beschränkt sich die Stellvertretung auf die Leitung einer Sitzung der Stadtvertretung erhalten sie eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 €.

(3) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 180 €. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten entsprechende Entschädigungen anteilig für die Dauer der Stellvertretung.

 

 

 

 

(4) Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter werden für die Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung, der Ausschüsse, denen sie als Mitglieder angehören, und der Fraktionen durch eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von je 40 € entschädigt. Die Höchstzahl der Sitzungen der Fraktionen, für die ein Sitzungsgeld auszuzahlen ist, wird auf jährlich 8 beschränkt.

(5) Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Aus-schüsse, denen sie als Mitglieder angehören, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von je 40 €.

(6) Ausschussvorsitzende oder deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von je 60 €.

(7) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ortsbeirates Klockenhagen erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 80 €, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ortsbeirates Langendamm erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50 €, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ortsbeirates Körkwitz von monatlich 20 €.

(8) Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten für die Teilnahme an Ortsbeiratssitzungen eine sitzungs- bezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von je 40 €.

(9) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertretung der Bernsteinstadt in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat oder einem ähnlichen Organ eines Unternehmens oder einer Einrichtung des privaten Rechts sind an die Bernsteinstadt abzuführen, soweit sie den Betrag von 250 € pro Sitzung übersteigen. Dies gilt nicht für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Führt die Vertretung der Bernsteinstadt den Vorsitz in einem in Satz 1 genannten Gremium, sind die Vergütungen, Sitzungsgelder und Auf-wandsentschädigungen an die Bernsteinstadt abzuführen, soweit sie den Betrag von 500 € pro Sitzung übersteigen; Satz 2 gilt entsprechend.

(10) Finden mehrere Sitzungen (Stadtvertretung, Ausschüsse, Ortsbeiräte, Fraktionen) an einem Tag statt, wird nur einmalig Sitzungsgeld gezahlt, sofern nicht insgesamt fünf Stunden überschritten werden.

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

Ilchmann

Bürgermeister

 

 

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Sachverhalt

Hinweis:

 

Die Änderungen sind kursiv gedruckt. Die aktuelle Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt. Die Bestimmungen, nach der die Zahlung von sitzungsbezogenen Aufwandsenschädigungen auf die ehrenamtlich Tätigen beschränkt wurden, die keine funktionsbezogenen Auaufwandsentschädigungen beziehen, wurden gestrichen

 

Begründung:

 

Die neue Entschädigungsverordnung enthält im Vergleich zu den aktuell in der Haupsatzung geregelten Entschädigungshöhe folgende neue Höchsbeträge für die in der Stadt Ribnitz-Damgarten ehrenamtlich Tätigen:

 

Funktion

Hauptsatzung aktuell

Höchstbetrag neu

1. Stellvertreter/in des Bürgermeisters

220

280

2. Stellvertreter/in des Bürgermeisters

200

240

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

Stadtpräsident/in

300

480

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

Fraktionsvorsitzende

180

220

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung

Stadtvertreter/sachkundige Einwohner

30

40

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung

Ausschussvorsitzende

60

60

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

Ortsbeiratsvorsitzende/r Klockenhagen

80

180

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

Ortsbeiratsvorsitzende/r Langendamm

50

180

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung

Ortsbeiratsvorsitzende/r Körkwitz

20

180

Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung

Ortsbeiratsmitglieder

20

40

 

Am 21. August 2019 fand eine Beratung der Fraktionvorsitzenden zur Thematik Änderung der Entschädigungshöhe auf Grundlage der neuen Entschädigungsverordnung statt.

 

Es wurde der in der Änderungssatzung aufgenommene Vorschlag erarbeitet, ohne Einigkeit in Bezug auf die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung zu erzielen (Beibehaltung 30 € Sitzungsgeld oder Erhöhung auf den Höchstwert 40 €).

 

Aufgrund der Tatsache, dass Empfänger funktionsbezogener Aufwandsentschädigungen(außer Stellvertreter des Bürgermeisters) im Gegensatz zur bisherigen Regelung zukünftig neben dem monatlichen Betrag auch sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen erhalten und damit deutlich , wurde davon abgesehen, die funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen zu erhöhen.

 

Der Höchstbetrag von 180 € für die Ortsbeiratsvorsitzenden gilt für eine Einwohnerzahl bis 5.000. Der Betrag wurde aktuell entsprechend der Einwohnerzahl gestaffelt und soll unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch die Ortsbeiratsvorsitzenden zukünftig zusätzlich sitzungsbezogene Aufwands-entschädigungen erhalten, beibehalten werden.

 

Bei der Aufwandsentschädigung für die erste Stellvertretung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters wird aufgrund der hohen Inanspruchnahme der Höchstwert von 280 € vorgeschlagen, für die zweite Stellvertretung eine Erhöhung von 220 € auf 240 €.

 

 

 

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Anlagen

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