Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/055

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Bahnhofstraße / Ecke Mittelweg“ im Verfahren nach § 13a BauGB

 

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 288, 289/1, 290/1 und 291/1 der Flur 17 der Gemarkung Ribnitz wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch die „Mittelweg“
  • im Westen durch die „Bahnhofstraße“
  • im Süden durch die Grundstücke „Bahnhofstraße 4“ und „Mittelweg 5a
  • im Osten durch den „Mittelweg“ 

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

Begründung

Der Stadt liegt ein Antrag der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor.

Die Gebäudewirtschaft verfügt im Bereich Mittelweg / Bahnhofstraße über ein größerers Eckgrundstück, bestehend aus vier überwiegend leerstehenden zusammenhängenden Objekten. Sie plant den vollständigen Rückbau der Gebäude und die Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 bis 24 barrierefreien bzw. barrierereduzierten Wohneinheiten. Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, die voraussichtlich über den Mittelweg angefahren wird.

Geplant ist ein im Wesentlichen dreigeschossiges Gebäude mit einer partiellen Viergeschossigkeit, was nach Auskunft des Bauaufsicht des Landkreises die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert, da sich das Gebäude von der Eigenart der näheren Umgebung absetzt. Die Gebäudewirtschaft erklärt sich zur engen Abstimmung mit dem Bauausschuss bereit, insbesondere betreffend der Gestaltung und Ausprägung des vierten Geschosses.

Die Kosten des Planverfahrens trägt der Antragsteller.

 

 

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Anlagen

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