Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-26/195

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten mit ihren Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Sie enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes unter Angabe
 

- der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen sowie des sich nach Veränderung der Rücklagen ergebenden Jahresergebnisses,
 

- der Gesamtbeträge der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich des Betrages der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen sowie des sich daraus ergebenden Saldos der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des sich daraus ergebenden Saldos
 

- des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen oder Umschuldungen
- des Gesamtbetrages der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
 

- des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde (Kassenkredite),
 

- der Steuerhebesätze
- der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sowie
- der voraussichtlichen Höhe des Eigenkapitals zum Ende des Haushaltsjahres

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
 

 

Im Finanzplanungszeitraum 2026-2029 ergeben sich folgende Salden der Erträge und Aufwendungen im
 

1. Ergebnishaushalt


 

Ergebnisvortrag per 31.12.2025   + 6.476.006 EUR (fortgeschriebener Ansatz)
 

Jahresfehlbetrag (-)/ -überschüsse (+)

2026:      - 4.790.800 EUR

2027:       - 1.774.200 EUR
2028:       - 1.847.200 EUR
2029:       - 1.976.600 EUR

 

 

Der Fehlbedarf im Finanzplanungszeitraum kann durch einer Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (zKRL) und dem Ergebnisvortrag ausgeglichen werden. Die zKRL hat einen Bestand zum 31.12.2024 von 12,1 Mio. EUR.
 

Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik ist der Haushaltausgleich des Ergebnishaushaltes im Finanzplanungszeitraum damit erreicht.
 

2. Finanzhaushalt
 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ist gegeben, wenn der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach Abzug der Tilgung nicht negativ ist.
 

Überschuss lfd. E/A mit Vortrag

per 31.12.2024:     + 2.624.403,15 EUR
 

2025:       - 3.138.000 EUR  

2026:       - 4.184.100 EUR 

2027:       - 3.120.600 EUR  

2028:      - 3.257.700 EUR

2029:      - 3.392.000 EUR

 

 

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres zum Ende des Finanzplanungszeitraums beträgt -14.467.996,85 EUR.              

 

Da dieser Saldo am Ende des Finanzplanungszeitraumes negativ ist, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt nicht gegeben.

 

Nach § 12 Abs. 5 GemHVO Doppik MV kann mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen durch Einzahlungen aus der Invesititionstätigkeit gedeckt werden. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Invesitionstätigkeit zum 31.12. des Haushaltsjahres zum Ende des Haushaltsplanungszeitraumes beträgt 16.539.405,52 EUR und soll zum Ausgleich des o.g. negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen genutzt werden.
 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
 

Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen stehen im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem (Allris) digital zur Verfügung. Die Einsichtnahme ist ebenfalls im Finanzverwaltungsamt der Stadt Ribnitz-Damgarten möglich.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...