Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-25/168
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über die V. Änderung und I. Ergänzung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Sonderbauflächen Ferien- und Freizeitpark Halbinsel Pütnitz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Anneli Nawatzky
- Verantwortlicher:
- Heiko Körner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.11.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.12.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
-
Der mit Datum vom 10. Mai 2021 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan
(3. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird im nachfolgenden Bereich geändert:
Darstellung der Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Ferienpark“, „Hafen, maritime Touristik“, „Freizeitpark, Sport und Kultur“, „Handwerk und Kultur“, „Camping und Festival“, „Festival“, „Museum“, „Pferdesport und ergänzende Freizeitangebote“, „Beherbergung“, „Tourismus, Kultur und Veranstaltungen“, „Parkplatz, Festival“ sowie „Badestelle“ im Bereich der Halbinsel Pütnitz
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt
Die im Rahmen der V. Änderung und I. Ergänzung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans angestrebte Änderung steht in Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 109 „Sondergebiet touristische Entwicklung Halbinsel Pütnitz“.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die touristische Nachnutzung eines Teils der ehemaligen militärischen Liegenschaft Pütnitz. Hierfür wurde ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das Anlass für die vorangegangene Änderung des FNP in diesem Bereich war.
Entsprechend der inzwischen fortgeschrittenen Planung der Stadt Ribnitz-Damgarten erfolgt im Rahmen der V. Änd. und I. Erg. der 3. Neubekanntmachung des FNP eine differenzierte Darstellung der einzelnen Teilbereiche nach angestrebten Nutzungsarten. Der aktuell im FNP als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ferienresort“ dargestellte Standort soll zukünftig mit attraktiven, vielfältigen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur, Gastronomie sowie Beherbergung entwickelt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
