Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-25/157/02
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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25.11.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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10.12.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-25/157/02
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Die während der Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 3. Dezember 2025 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB bestehend aus den Textlichen Festsetzungen (Teil B) mit örtlichen Bauvorschriften mit Stand vom 3. Dezember 2025 als Satzung.
- Die Begründung mit Stand vom 3. Dezember 2025 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Mit der Bekanntmachung tritt die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB in Kraft.
Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 1 beinhaltet eine Festsetzung zu Werbeanlagen als örtliche Bauvorschrift, wonach nur Werbeanlagen für innerhalb des Geltungsbereiches ansässige Gewerbetriebe zulässig sind. Diese Festsetzung war bereits Bestandteil des am 11.11.1992 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 1 und wurde auch in die Neuaufstellung von 2010 übernommen.
Bei der Umsetzung der Planung hat sich in Einzelfällen gezeigt, dass die bestehenden Regelungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen unzureichend sind und im Sinne einer rechtssicheren Bauleitplanung nachjustiert werden sollten.
Im Rahmen der II. Änderung erfolgt mit einer ergänzten textl. Festsetzung Nr. 1.1 (Art der baulichen Nutzung) nunmehr rechtssicher ein Ausschluss von Fremdwerbeanlagen.
Im Rahmen der Auslegung des Entwurfes wurden keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben. Die Behörden / Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Grundsätzliche Bedenken zur Planung wurden nicht vorgetragen.
Letzte Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 06.08.2025 / 08.10.2025
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 08.10.2025
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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94,3 kB
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