Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/688/01
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Stralsunder Chaussee“, im Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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24.11.2025
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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25.11.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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10.12.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/668/01
Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Stralsunder Chaussee“, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Stralsunder Chaussee“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Oktober 2025 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischem Weg zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Investor für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 ist die Fa. Protock. Die Firma hat bereits erfolgreich den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 94 „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“ entwickelt.
Die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfolgte Zielstellung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO als planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern als mehrgeschossige Quartiersbebauung, insbesondere für junge Familien sowie Fachkräfte aus Gewerbe und Tourismus. Geplant sind insgesamt 70 WE.
Neben der Errichtung von Wohngebäuden sollen auf dem Vorhabengrundstück die Anforderungen des ruhenden Verkehrs durch die Ausweisung der erforderlichen PKW-Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der Stadt abgesichert werden. Ergänzend wird die Gestaltung der Freianlagen auf ein hohes Maß an Aufenthalts- und Wohnqualität ausgelegt. Hierzu werden ein Spielplatz, parkähnliche Gehölzflächen in Kombination mit gemeinschaftlichen Aufenthaltsbereichen und wichtigen Wegebeziehungen des fußläufigen Verkehrs in das Gesamtkonzept integriert.
Mit den Entwurfsunterlagen wurde das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Wesentliche Bedenken seitens der Behörden / Träger öffentlicher Belange wurden dabei nicht vorgetragen. Im Rahmen der Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben
Bisherige Beschlussfassung:
Aufstellungsbeschluss: 21. Juni 2023
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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849,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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