Beschlussvorlage - RDG/BV/BK-24/070/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Kur-/Gästekarte und zur Gästekarte Fischland-Darß-Zingst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Janine Bittner
- Verantwortlicher:
- Frau Kunz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur
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Vorberatung
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25.11.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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10.12.2025
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorlage RDG/BV/BK-24/070/01
Änderung der Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Kur-/Gästekarte und zur Gästekarte Fischland-Darß-Zingst
Die Stadtvertretung beschließt die Änderung der Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Kur-/Gästekarte und zur Gästekarte Fischland-Darß-Zingst (Interkommunaler Vertrag zwischen Ribnitz-Damgarten, Stadt Barth, Gemeinden Ostseebad Ahrenshoop, Born a. Darß, Ostseebad Dierhagen, Ostseeheilbad Graal-Müritz, Ostseebad Prerow, Wieck a. Darß, Ostseebad Wustrow, Ostseeheilbad Zingst, Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst e. V.).
Sachverhalt
Der interkommunale Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung der Gästekarten wurde zunächst für zwei Jahre abgeschlossen. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Anerkennung sowie zur weiteren Auswertung der mit der Gästekarte Fischland-Darß-Zingst erhobenen Daten ist eine Verlängerung der Vereinbarung bis zum 31.12.2026 erforderlich.
Die verlängerte Laufzeit soll einerseits genutzt werden, um eine gemeinsame Position der beteiligten Kommunen zur möglichen Prädikatisierung als Tourismusregion zu entwickeln. Diese Prädikatisierung soll langfristig eine strukturelle Grundlage für die gegenseitige Anerkennung bilden.
Andererseits bereitet das Wirtschaftsministerium derzeit eine Förderung für touristische Destinationen vor, die bereits 2026 starten und über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren laufen soll. Ziel dieser Förderung ist die Stärkung interkommunaler Strukturen im Tourismus. Der Vorstand des Tourismusverbandes Fischland-Darß-Zingst hat sich darauf verständigt, die Erarbeitung einer fairen und tragfähigen Lösung für die gegenseitige Anerkennung der Kur- und Gästekarten als Bestandteil des geplanten Förderantrags einzubringen.
Der Gesamtprozess soll weiterhin durch den Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst e.V. (im Folgenden „TV FDZ“) koordiniert werden. Die Gemeinde wird einen touristischen und einen politischen Teilnehmenden für den Gästekartenbeirat benennen, um ihre Interessen in der weiteren strategischen Ausrichtung zu vertreten. Der Gästekartenbeirat hat keine beschließende Funktion, sondern dient rein dem Austausch und der Entwicklung möglicher Vorgehensweisen und Konzepte als Beschlussentwurf für die beteiligten Gemeinden.
Der TV FDZ wird als Dienstleister für die Kommunen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Gästekarte Fischland-Darß-Zingst bereitstellen. Die Finanzierung
ist über einen gesondert geschlossenen Dienstleistungsvertrag gesichert. Der TV FDZ wird für das Jahr 2026 eine Partnerakquise für die Leistungen der Gästekarte durchführen und diese um gleiche bzw. bessere Leistungen für Einwohner erweitern. Der Gemeinde steht es frei diese Leistungen mithilfe der Ausgabe eines geeigneten Nachweises ihren Einwohnern zur Verfügung zu stellen. Der TV FDZ wird bei Bedarf die Gemeinde bei der technischen und organisatorischen Umsetzung unterstützen.
Aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss vom 26.10.2022 beschließt die Gemeinde die vorgelegte Fortführung der Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Kur-/Gästekarten zum 01.01.2026 sowie die Fortführung der Gästekarte-Fischland-Darß-Zingst als ortsübergreifendes Marketinginstrument. Die Gemeinde beschließt weiterhin die Absicht sich im Rahmen des Gästekartenbeirats an einer möglichen Neustrukturierung und einer möglichen Prädikatisierung als Tourismusregion zu beteiligen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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179,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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96,3 kB
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