Beschlussvorlage - RDG/BV/FS-25/159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 8. Oktober 2025 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen als Rechtsaufsichtsbehörde folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung erlassen:

 

Artikel I

 

§ 6 (Sitzungen der Stadtvertretung), Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

(3) Schriftliche Anfragen bzw. während einer Stadtvertretersitzung gestellte mündliche Anfragen, die nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, sind von der Verwaltung spätestens innerhalb von vier Wochen nach Eingang schriftlich, fachlich richtig, vollständig und nachvollziehbar zu beantworten. Als schriftlich gelten ausdrücklich auch Anfragen, die per E-Mail von der dienstlichen E-Mail-Adresse des Stadtvertreters an die Stadtverwaltung gesendet werden. Für alle Anfragen ist von der Verwaltung unverzüglich eine Eingangsbestätigung an den anfragenden Stadtvertreter zu senden. Kann eine Anfrage aus besonderen Gründen nicht innerhalb dieser Frist beantwortet werden, ist der anfragende Stadtvertreter innerhalb der vier Wochen schriftlich (Brief oder E-Mail) zu informieren. In dieser Mitteilung sind die Gründe für die Verzögerung darzulegen sowie ein verbindlicher Termin für die Beantwortung zu benennen.

 

Auf Wunsch ist die schriftliche Antwort allen Stadtvertreterinnen oder Stadtvertretern vorzulegen.

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Huth

Bürgermeister

 

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Sachverhalt

 

In der Vergangenheit kam es wiederholt vor, dass die Verwaltung auf Anfragen von Stadtvertretern nicht oder erst nach sehr langer Zeit reagierte. Teilweise wurden keine Eingangsbestätigungen versendet, sodass der Eingang von Anfragen unklar blieb. In mehreren Fällen erfolgte eine vollständige Beantwortung erst nach Einschaltung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Dies erschwert die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mandats erheblich und beeinträchtigt die Transparenz der Verwaltungsarbeit. Die zeitnahe und sachgerechte Beantwortung von Anfragen ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung.

 

Durch die Festlegung einer verbindlichen Frist, die verpflichtende Eingangsbestätigung, die Einbeziehung elektronischer Kommunikationswege und die Aufnahme der Regelung in die Hauptsatzung wird die Rechtssicherheit gestärkt, Verzögerungen werden vermieden und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtvertretung nachhaltig verbessert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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