Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-25/157/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-25/157/01

 

Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet West I“, im Verfahren nach § 13 BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom September 2025 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Geltungsbereich der II. Änderung bezieht sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 in der Fassung der Neuaufstellung, bekannt gemacht am 10. September 2010 und der mit Ablauf des 4. März 2013 in Kraft in Kraft getretenen I. Ergänzung. Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

  • im Norden durch die „Alte Klockenhäger Landstraße“ und die „Klockenhäger Straße“ (Landesstraße L 22)
  • im Südosten durch die „Rostocker Straße“ und die Landesstraße L 22
  • im Südwesten durch landwirtschaftliche Fläche und
  • im Westen durch das Betriebsgelände von DOKA Schalungstechnik (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 der Stadt Ribnitz-Damgarten)

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischem Weg zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

 

Der Bebauungsplan Nr. 1 beinhaltet eine Festsetzung zu Werbeanlagen als örtliche Bauvorschrift, wonach nur Werbeanlagen für innerhalb des Geltungsbereiches ansässige Gewerbetriebe zulässig sind. Diese Festsetzung war bereits Bestandteil des am 11.11.1992 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 1 und wurde auch in die Neuaufstellung von 2010 übernommen.

Bei der Umsetzung der Planung hat sich in Einzelfällen gezeigt, dass die bestehenden Regelungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen unzureichend sind und im Sinne einer rechtssicheren Bauleitplanung nachjustiert werden sollten.

Im Rahmen der II. Änderung erfolgt mit einer ergänzten textl. Festsetzung Nr. 1.1 (Art der baulichen Nutzung) nunmehr rechtssicher ein Ausschluss von Fremdwerbeanlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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