Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-25/152
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Sylvana Bartsch
- Verantwortlicher:
- Gränitz, Kay
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.09.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.10.2025
|
Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss besteht nach den gesetzlichen Vorschriften aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Übersicht über die Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.
Die Bilanzsumme beträgt 170.111.757,97 EUR
Das Ergebnis 2024 beträgt 3.261.054,24 EUR
Der Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt 4.711.096,48 EUR
Der Haushalt ist in der Rechnung ausgeglichen, wenn in der Finanzrechnung kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 39 besteht. Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 GemHVO-Doppik M-V wird erreicht.
Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber der Bilanz des Jahres 2023 i.H.v. 110.417.837,41 EUR auf 114.644.577,70 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.
Bemerkung:
Die vollständigen Unterlagen nach § 60 KV M-V und GemHVO-Doppik M-V (siehe auch Anlage Inhalt) der Jahresabschlüsse sind in der Finanzverwaltung einsehbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
7,2 MB
|
