Beschlussvorlage - RDG/BV/VL-25/122
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Beschlusses Nr. 23/7.1-(94-99) der Stadtvertretung vom 26.03.1997 - Übernahme von Auszubildenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung - Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Stefan Krause
- Verantwortlicher:
- Herr Krause
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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30.04.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des folgenden Beschlusses der Stadtvertretung vom 26. März 1997:
„Beschluss-Nr. 23/7.1-(94-99)
Die Stadtvertretung beschließt die Übernahme der Auszubildenden der Stadt Ribnitz-Damgarten nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis für ein Jahr, sofern nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen. Die Entscheidung über die Einstellung trifft der Bürgermeister in Abstimmung mit dem Hauptausschuss.
Es sind vorrangig freie Stellen zu nutzen. Stehen keine freien Stellen zur Verfügung, sind entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf im Stellenplan die erforderlichen Teilzeitstellen zu schaffen.“
Sachverhalt
Der Beschluss aus dem Jahr 1997 zur automatischen Übernahme von Auszubildenden in ein befristetes Arbeitsverhältnis entspricht nicht mehr den heutigen arbeits- und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und steht der politisch gewollten Praxis in der Stadtverwaltung Ribnitz- Damgarten, über den eigenen Bedarf hinaus auszubilden, entgegen. Der veraltete Beschluss ist daher aufzuheben. Die Personalbedarfsplanung erfolgt mittlerweile differenzierter und bedarf einer flexiblen Steuerung auf Basis konkreter Stellenbedarfe und finanzieller Möglichkeiten. Zudem wird, wie oben erwähnt, seit etwa fünf Jahren über den eigenen Personalbedarf hinaus ausgebildet, um dem (politischen) Bildungsauftrag zur Förderung qualifizierten Berufsnachwuchses gerecht zu werden. Mit den tariflichen Regelungen und internen Personalentwicklungskonzepten stehen geeignete Instrumente zur Verfügung, um eine gezielte Übernahme von Nachwuchskräften sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist eine pauschale Übernahmeverpflichtung nicht mehr sachgerecht. Mit der Aufhebung des Beschlusses wird Rechtsklarheit geschaffen, den Anforderungen einer modernen, bedarfsorientierten Personalsteuerung Rechnung getragen und eine Modernisierung der Verwaltung vorangetrieben.
