Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/720/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/720/01

 

Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 99 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wasserreihe II“, OT Langendamm

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 99 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Wasserreihe II“, OT Langendamm werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 25. März 2025 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischem Weg zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 99 befindet sich am westlichen Ende der Wasserreihe in Langendamm, südlich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Wohn- und Wochenendhausgebiet Wasserreihe West“. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 99 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung, was dem städtebaulichen Entwicklungsziel der Stadt entspricht, den Ortsteil Langendamm als Wohnungsstandort zu stärken. Eine entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan der Stadt mit einer „Sonderbaufläche – gleichberechtigtes Wohnen und Wochenendwohnen“ entspricht diesem.

Mit den Vorentwurfsunterlagen wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt. Ausgenommen eines Hinweises auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet – hierzu erfolgt eine Klärung im weiteren Verfahren – wurden bislang keine wesentlichen Bedenken seitens der Behörden / Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Im Rahmen der Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Stellungnahme abgegeben. Inhalt ist die Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung für ein Grundstück im Geltungsbereich. Dieses findet Beachtung.

 

Bisherige Beschlussfassung:

Aufstellungsbeschluss: 20. Februar 2019

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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